Gasheizungen

Vor- und Nachteile beim Einbau leitungsgebundener Gasheizungen 

Der Einbau einer Heizungsanlage auf Basis von mindestens 65% Erneuerbaren Energien bei irreparablem Defekt der alten Heizung ist in aller Munde und für alle Beteiligten mit viel Unsicherheit verbunden. Viele Kunden können den aktuellen Sachstand dazu verleiten, noch schnell eine leitungsgebundene Gasheizung einzubauen. Dazu habe ich ihnen eine Liste mit Vor- und Nachteilen erstellt.

Grundlage ist der im April von Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf, der sich aber im kommenden parlamentarischen Prozess noch ändern kann.

Generell soll die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen ab 2024 nur für den Einbau neuer Heizungen gelten. Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden, Reparaturen sind ebenfalls möglich. Im Havariefall und für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es mehrjährige Fristen zum Einbau einer Heizung mit 65% Erneuerbaren Energien. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden. Der Austausch soll durch ein neues Förderkonzept (neben der bestehenden Bundesförderung für effiziente Gebäude) flankiert werden. Es gibt mehrere Möglichkeiten die Vorgaben zu erfüllen (Technologie offen). Im Bestand kann zum Beispiel eine Wärmepumpe mit einer Gasheizung kombiniert werden.

Außerdem gilt: Heizkessel dürfen nur bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Gaskessel sind damit ab 2025 nur noch dann möglich, wenn sie zu 100% mit grünen Gasen betrieben werden. 

 

Vorteile: 

  • Kostengünstig: Die alte defekte Gasheizung durch eine neue zu ersetzen ist günstiger, als ein neues Heizsystem aufzubauen.

 

  • Keine Änderungen an der Peripherie durch einen Eins zu Eins Austausch nötig.

 

  • Heizungsbauer-Betriebe verfügen über viel Fachwissen und Erfahrung bei Gasheizungen.

 

  • Gas ist für die nächsten Jahre verfügbar. Eine Umstellung auf biogenes Flüssiggas ist vergleichsweise einfach möglich.

 

Nachteile:

  • Bei Einbau nach dem 1 Januar 2024 müssen Gasheizungen H2-Ready sein und spätestens 2030 auf 50% Wasserstoff umgerüstet sein. Eine Umrüstung von Gas auf Wasserstoff ist in der Regel mit einem großen (auch kostspieligen) Aufwand verbunden. Geräte müssen neugekauft werden, wenn auf H2-Ready umgestellt wird.

 

  • H2-Ready-Heizungen werden voraussichtlich wegen des Zertifizierungsprozesses frühestens 2025 eingebaut werden können.

 

  • Bestehende Gasnetze und momentan verfügbare Gaskessel lassen technisch nur eine Beimischung von 20 Volumenprozent Wasserstoff zu.
    Wasserstoff hat einen geringeren Heizwert, so dass sich durch seine Beimischung zum Erdgas nur 7% der Energie und der CO2-Emmissionen einsparen lassen. Der Rückgang im Heizwert erfordert einen erhöhten Gasverbrauch.

 

  • Steigender Co2-Preis: Der CO2-Preis wird kontinuierlich steigen. Ein zukünftiger Anstieg des CO2-Preises im dreistelligen Bereich ist wahrscheinlich (siehe Schweiz, Schweden).
  • Ab 2035 gibt es eventuell keine Gasnetze mehr, da durch die Netze nicht gleichzeitig Wasserstoff und Gas fließen kann. Es kommt zum Rückbau/Umbau der bisherigen Netze 

 

  • Wasserstoff ist derzeit teuer und nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Ob der Preis sinken wird und eine ausreichende Verfügbarkeit für den (nicht industriellen) Endnutzer zur Verfügung steht, ist unklar. Die Gasnetzbetreiber garantieren nur, dass die Infrastruktur vorhanden ist; sie garantieren nicht der mögliche dauerhafte Bezug.

 

  • Unrentabilität von Gasnetzen und dadurch steigende Netzentgelte: Je mehr Wärmepumpen eingebaut werden, desto unrentabler wird der Betrieb eines Gasnetzes, zum Beispiel im ländlichen Randbereich mit vielen Verzweigungen des Gasnetzes.

 

  • Im städtischen Raum werden Wärmenetze zukünftiger attraktiver werden. Es besteht die Möglichkeit eines Austauschzwangs.

 

  • Da in Zukunft die Zahl der Gasheizungen abnehmen wird, kann auch die Verfügbarkeit von Ersatzteilen sinken; Fachbetriebe werden Schulungen beim Einbau von Wärmepumpen priorisieren 

 

  • Aus Klimaschutzgründen ist fossiles Gas nicht zukunftsgewandt.

 

  • Betriebsverbot: Ab 2045 darf kein fossiles Gas mehr zum Heizen genutzt werden. Die heutigen Gasheizungen sind Auslaufmodelle. Der dazugehörige Rückbau fängt betriebswirtschaftlich früher an. 

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